Möblierte 2 Zimmerwohnung in Genf.

Die Wohnung besteht aus einem Wohnzimmer, einem Schlafzimmer, einer Küche und einem Badezimmer.

Unser Gebäude befindet sich im Quartier ’Les Pâquis’. In einigen Minuten erreichen Sie zu Fuss den Genfer Hauptbahnhof Cornavin sowie Gebäude Internationaler Organisationen. Die Universität der Stadt Genf ist in 15 Minuten Tramfahrt erreichbar.
Ebenfalls das Ufer des Genfersees befindet sich ganz in der Nähe.


Die Wohnung bieten eine ideale Unterkunftsmöglichkeit für Kurz- oder LangzeitaufenthalterInnen in Genf.
Die Einrichtung ist einfach und komplett: Möbel, Bettwäsche, Geschirr, Töpfe, Besteck.

Für Informationen betreffend Vermietung wenden Sie sich btite an Madame Sbaffo. Sie wird ebenfalls besorgt sein, dass Sie sich in unserem Hause wohl fühlen !

 
 
Prénom Nom de famille
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Bilder aus dem Inneren einer 2-Zimmer-Wohnung

 

 
Rue du Mole 34
CH - 1201 Genève
Zimmer : 2
Stock : 5. Stock
Vermietet
Réf. : 450040-54

 

Contact:
Madame SBAFFO

Tél.: +41 22 738 27 35

Email : mole34@bluewin.ch

 

Büro an Ort, offen von Montag bis Freitag
von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
außer Dienstag

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Beim abschliessen eines Vertrages sind folgende Papiere zu liefern :

- Arbeitsvertrag oder Zertifikat der Schule
- Ausländerausweis B
- oder Legitimationskarte
- oder Personalausweis für Schweizer Staatsbürger
- SFr. 250.- Akonto das von der ersten Miete abgezogen wird (cash)
- Zertifikat vom Betreibungsamt für Schweizer Staatsbürger
- Eine Bankgarantie wird gefordert je nach Mietdauer : diese ist, vor Eintritt zu liefern.
- Private Haftpflicht Versicherungs-Bescheinigung.

 

Monatliche Miete inbegriffen Nebenkosten ab Vermietung ab 4 Monaten, wird erhöht bei Kurzzeitmietverträge und entsprechend der Anzahl der Bewohner.
Die Illustranionen, wie Pläne und Photographien, und die Beschreibungen (Oberflächen, Ausstattungen, usw.) werden als Beispiele gegeben und stellen keine vertraglichen Daten dar. Der Gebrauch oder die Nutzung dieser Informationen als Handelszweck, ausser ausdrücklicher Genehmigung der Immobilienverwaltung, wird strikt verboten.